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DAkkS Kalibrierung von Waagen (akkreditiertes Kalibrierlabor)

Lexikon

Relevante Begrifflichkeiten erklärt
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Anwärmzeit

Zeitspanne vom Einschalten der Waagen bis zum Erreichen der Betriebstemperatur. Meist in der Anleitung angegeben.

Ablesbarkeit d

Kleinster ablesbarer Gewichtswert der Waagen.

Bruttogewicht

Gewicht eines Wägegutes einschließlich seiner Verpackung oder / und Transportbehälter.

Bauartzulassung von Waagen

Die Eichfähigkeit einer Waage wird durch Bauartzulassung dokumentiert. Hierzu werden die Waagen vorab einer eichtechnischen Prüfung unterzogen, die von einer Bundesanstalt ( meist ein metrologisches Staats-Institut ) durchgeführt wird. Diese umfasst sowohl messtechnische, als auch gerätespezifische Anforderungen. Die Bauartzulassung wird durch das EG-Bauartzulassungs-Zertifikat dokumentiert. Die EG-Bauartzulassung ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gültig.

Dosieren/ Sortierwägungen

Wägen mit Toleranzbereich. Obere und untere Grenzwerte werden individuell programmiert, entweder mit Gewichten oder numerisch über die Tastatur. Beim Dosieren / Sortieren pendelt ein Leuchtbalken zwischen den Grenzwerten, unterstützt durch ein akustisches Signal. Über- und Unterdosierungen werden vermieden bzw. zu leichte oder zu schwere Teile können sofort aussortiert werden. Grenzwerteingabe in Gramm (g), Stück oder Prozent (%) möglich.

Dichtebestimmung (früher „spezifisches Gewicht“)

Die Dichte von Flüssigkeiten wird mit einem Senkkörper durch eine Auftriebsmessung bestimmt. Bei Feststoffen ergibt sich die Dichte aus dem Verhältnis Gewicht : Volumen. Das Volumen wird ebenfalls über eine Auftriebsmessung in einer bekannten Tauchflüssigkeit bestimmt. Die Dichtebestimmungen mit der Waage zeichnen sich durch eine hohe Genauigkeit aus.

Dehnungsmeßstreifen (DMS)

Elektrisches Messelement, das unter Belastung (z. B. durch das Wägegut) seinen elektrischen Widerstand ändert. Der Dehnungsmessstreifen ist Bestandteil einer Wägezelle, auf die die Wägeplatte aufgesetzt ist. DMS-Wägezellen werden hauptsächlich bei Industrie- und Handelswaagen, sowie bei einfacheren Präzisionswaagen verwendet.

Datenschnittstelle/ -Parameter

Meist RS 232C. Zum direkten Anschluss von Drucker oder PC an die Waage. Die Einstellung der Schnittstellenparameter Baudrate, Parität, Datenbits erfolgt über die Waagentastatur nach der Bedienungsanleitung.

DAkks

Im Deutschen Kalibrierdienst sind messtechnische Laboratorien zusammengeschlossen, die eine Akkreditierung für eine bestimmte Messgröße haben. Sie haben eine hohe messtechnische Kompetenz. Ein DAkks-akkreditieres Laboratorium hat das Recht, international anerkannte Kalibrierzertifikate für diese Messgröße zu erstellen. Die Kalibrierzertifikate nach DAkks sind in vielen Ländern der Erde gültig, beispielsweise in der gesamten Europäischen Union.

Erdanziehung

Ist von erheblichem Einfluss auf genaue elektronische Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen standortabhängig >> justiert werden.

Elektromagnetische Kraftkompensation

Nach diesem Messprinzip arbeiten elektronische Analysenwaagen und hochwertige Präzisionswaagen. Zugrunde gelegt ist der physikalische Effekt einer Kraftwirkung, die eine stromdurchflossene Spule in einem Permanentmagnetfeld erfährt.

Eichwert e

Maß für die Eich-Toleranz, je nach Waage meist zwischen 1 und 10 d.

Eichung einer Waage mit Justierprogramm CAL

Das Justierprogramm wird nach der Eichung durch eine amtliche Marke versiegelt >> Erdanziehung. Die Eichung gilt nur für den angegebenen Aufstellungsort. Zur Eichvorbereitung ist deshalb die Angabe des Aufstellungsortes mit Postleitzahl (PLZ) nötig. Hinsichtlich Eichung im Werk oder am Aufstellungsort, siehe jeweilige Modellangaben.

Eichung einer Waage mit Justierautomatik bzw. Justierschaltung

Vorstehende Einschränkungen zum Aufstellungsort entfallen, da die Justierautomatik auch nach der Eichung bedienbar bleibt, also nicht versiegelt wird. In diesem Fall ist die Eichung standortunabhängig.

Eichung

Nach der EU-Richtlinie 90/384 EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:

  • Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
  • Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken, sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
  • Zu amtlichen Zwecken wie Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen. Ferner bei Sachver- ständigen-Gutachten für Gerichte.
  • Bei der Herstellung von Fertigpackungen
  • Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).

Eichkosten

Gebühr, die bei der Eichung anfällt. Zusätzlich zum Gerätepreis.

Eichgültigkeitsdauer von Waagen

  • Präzisionswaagen Eichklasse II 2 Jahre
  • Industriewaagen mit einer Höchstlast weniger 3.000 kg Eichklasse III 2 Jahre
  • Industriewaagen mit einer Höchstlast über 3.000 kg Eichklasse III 3 Jahre
  • Analysenwaagen Eichklasse I 2 Jahre
  • Kontrollwaagen, alle Klassen 1 Jahr

Eichgültigkeisdauer von Gewichten

  • Gewichte der Fehlergrenzenklasse E2 4 Jahre
  • Gewichte der Fehlergrenzenklasse F1, F2 4 Jahre
  • Gewichte der Fehlergrenzenklasse M1-M3 4 Jahre
  • Kontrollgewichte, alle Klassen 1 Jahr

Eichfähige/ nicht eichfähige Waagen

Meßtechnisch nahezu identisch. Bei der eichfähigen Waage sind einige Details gesetzlich vor- geschrieben, z. B. Softwareänderungen, zusätzliche Aufschriften.

Eckenlastprüfung von Waagen

Prüfung einer Waage durch exzentrisches Aufstellen einer Prüflast außerhalb der Wägeplattenmitte.

EA

European cooperation for Accreditation (früher WECC bzw. EAL). Regelt die internationale gegenseitige Anerkennung von DAkks-Zertifikaten.

Fertigpackungskontrolle (FPVO)

Sie regelt die korrekte Befüllung von fertig verpackter Ware, auf die auf der Verpackung angegebenen Einwaage (Füllgewicht). Die zulässigen Toleranzen regelt das Eichgesetz.

Feingewichte

Gewichtsstücke der OIML- Fehlergrenzklasse E2 und F1. Sie werden zur Prüfung von hochauflösenden Waagen verwendet.

Fehlergrenzen bei Waagen

Betrifft geeichte Waagen. Unter Fehlergrenzen versteht man die zulässige Toleranz, also die erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus. Sie sind lastabhängig, Definition in der Eichordnung. Man unterscheidet die Fehlergrenzen bei der Eichung und die Verkehrsfehlergrenzen.

Fehlergrenzen bei Gewichten/ Fehlergrenzenklassen

Die Fehlergrenze eines Gewichtes entspricht der zulässigen Toleranz, also der größten, zulässigen Abweichung vom Nennwert nach Plus und Minus. Die Fehlergrenzenklassen bei Gewichten sind streng hierarchisch gestuft und in der OIML definiert.

Fallbeschleunigung

siehe Erdanziehung.

Hochauflösende Waagen

Hierunter versteht man meist Analysenwaagen und Präzisionswaagen mit einer Auflösung von 100.000 Digits. Die Auflösung errechnet sich aus Wägebereich geteilt durch Ablesbarkeit d.

Handelswaagen

Waagen der Eichklasse III. Der häufigste Vertreter ist die Ladenwaage.

Handelsgewichte

Gewichtsstücke der OIML-Fehlergrenzenklasse M3.

Halbmikrowaage

Analysenwaage mit einer Ablesbarkeit d = 0,01 mg.

ISO/ GLPP-Protokollierung

In Qualitätssicherungssystemen werden Ausdrucke von Wägeergebnissen (Rohwerte) sowie Ausdrucke der korrekten Waagenjustierung unter Angabe von Datum und Uhrzeit, sowie der Waagen- Identifikation verlangt.

ISO 9000ff

Qualitätsmanagement-System, in Form einer DIN-Norm zur Qualitäts-Sicherung in einem Unternehmen. Komplette Bezeichnung DIN EN ISO 9000ff.

Internationaler Kilogramm-Prototyp

Wird auch als „Ur-Kilogramm“ bezeichnet und ist die Basiseinheit der Masse. Dieses Gewichtsstück von 1 Kilogramm wird in Paris aufbewahrt. Es ist weltweit verbindlich für das metrische Maßsystem. Von ihm abgeleitet sind: Gramm (g), Milligramm (mg) und Tonnen (t).

Industriewaagen

Dieser Begriff ist sehr weit gespannt. Hierunter werden unter anderem Tischwaagen, Plattformwaagen, Kontrollwaagen, Hängewaagen (Kranwaagen), Behälterwaagen und andere verstanden.

Justieren des Wägebereiches einer Waage

Entweder mit dem Prüfgewicht extern über das Justierprogramm (CAL), oder mit der internen Justierautomatik bzw. Justierschaltung. Notwendig bei Temperaturänderungen, veränderten Umgebungsbedingungen, Ortsveränderungen usw.

Justieren

Exaktes Einstellen einer Messgröße eines Messgerätes (z.B.Waage) durch einen fachmännischen Eingriff in das Messsystem.

Konventioneller Wägewert eines Gewichtsstückes

Wirkung eines Gewichtsstückes auf eine Waage unter folgenden idealisierten Bedingungen: Werkstoffdichte des Gewichtes 8000kg/m³, Bezugstemperatur 20°C, Luftdichte bei der Messung 1,2 kg/m³. Siehe auch Luftauftrieb Der konventionelle Wägewert vereinfacht sehr genaue Wägungen, da nunmehr Schwankungen der Luftdichte bis zu +/- 10% rechnerisch nicht berücksichtigt werden müssen. Er hat sich weltweit durchgesetzt. Sämtliche Gewichte von KERN sind auf den konventionellen Wägewert justiert.

Konformitätserklärung

Die Konformitätserklärung dokumentiert, dass ein Erzeugnis den EG-Richtlinien entspricht. Bei elektronischen Waagen immer in Verbindung mit dem CE-Kennzeichen. Die Konformitätserklärung ist bei KERN in der Bedienungsanleitung abgedruckt.

Konformitätsbescheinigung

Die Übereinstimmung von eichfähigen Waagen mit der Bauartzulassung wird vom Eichamt (Benannte Stelle) durch die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung im Zuge der Eichung dokumentiert.

Kennlinie einer Waage

Grafische Darstellung der Gewichtsanzeige einer Waage unter Belastung mit Prüfgewichten. von Null bis zur Höchstlast. Aus dem Kennlinienverlauf lassen sich Rückschlüsse auf die Waagen-Genauigkeit ziehen.

Karat, metrisch

Ein Karat, metrisch 1 ct = 0,2 g. Es wird bei der Gewichtsbestimmung von Edelsteinen verwendet.

Kapazitätsanzeige

Ein ansteigendes Leuchtband im Display einer Waage zeigt den belegten und noch verfügbaren Wägebereich an. Schützt vor unbeabsichtigter Überschreitung des Wägebereiches.

Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat

Dokumentiert die messtechnischen Eigenschaften einer Waage oder eines Gewichtes, sowie die Rückführbarkeit auf das nationale Normal.

Kalibrieren

Feststellen der Richtigkeit einer Messgröße eines Messgerätes (z.B. Waage) ohne Eingriff in das Messsystem. Beispiel: Prüfen einer Waage durch Auflegen eines Prüfgewichtes. Der Begriff Kalibrieren wurde früher auch für das Justieren verwendet.

Linearität/ Richtigkeit

Größte Abweichung der Gewichtsanzeige einer Waage zum Wert des jeweiligen Prüfgewichts nach Plus und Minus über den gesamten Wägebereich.

Mindestlast (Min)

Untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches. Sie ist auf dem Eichschild vermerkt. Die Funktion der Waage ist auch unterhalb der Mindestlast gegeben.

Messunsicherheit einer Waage (=Messgenauigkeit)

Sie wird individuell für jede Waage nach einem genau festgelegtem Prüfverfahren ermittelt und im Kalibrierschein dokumentiert. Sie hängt von verschiedenen waageninternen und externen Faktoren ab. Die Messunsicherheit steigt mit zunehmender Belastung der Waage.

Prüfmittelüberwachung

Im Qualitätsmanagement-System gemäß ISO 9000ff, GLP u.a. gefordert. Messmittel (z. B. Waagen) und Prüfmittel (z. B. Prüfgewichte) müssen in definierten Intervallen auf Ihre Genauigkeit überprüft (kalibriert) werden.

Prüfgewichte- Genauigkeitsklassen

  • E2 Genauste Prüfgewichte für hochauflösende Analysewaagen der Eichklasse I.
  • F1 Feingewichte für Analysenwaagen der Eichklasse I.
  • F2 Prüfgewichte für sehr genaue Präzisionswaagen der Eichklasse II.
  • M1 Präzisionsgewichte für Industrie- und Handelswaagen der Eichklasse III.

Prüfgewicht intern

Wie externes Prüfgewicht, jedoch in die Waage eingebaut und motorgetrieben.

Prüfgewicht extern (früher Kalibriergewicht)

Dienst zur Einstellung oder Überprüfung der Waagengenauigkeit –> Justieren des Wägebereiches. Das externe Prüfgewicht kann jederzeit, auch nachträglich DAkks zertifiziert werden.

Rückführbarkeit auf das nationale Normal

Die Norm ISO 9000 verlangt, dass alle Prüfmittel (z. B. Prüfgewichte) mit dem amtlichen Normal laut definierter Toleranz übereinstimmen.

Reproduzierbarkeit (=Standardabweichung)

Maß der Übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen (z. B. Waage) unter denselben Bedingungen. Meist 1 d oder kleiner. Qualitätsmerkmal.

Rekalibrieren

Periodisches Nachmessen von Messmitteln/Prüfmitteln (z. B. Waagen/Prüfgewichte) zur Überwachung seiner Richtigkeit.

Referenzgewicht

Repräsentatives Teilegewicht bei der Stückzählung gleicher Teile. Wird aus der Durchschnittsbildung mehrerer Teile gewonnen. Die Referenzstückzahl ist die gewählte Zahl von Teilen, um das Referenzgewicht zu ermitteln. Meist zwischen 10 und 50 Stück. –> Stückzählen.

Summieren

Beliebig viele Einzelwägungen werden automatisch zu einer Gesamtsumme addiert, zum Beispiel alle Einzelwägungen einer Charge.

Stückzählen von Einzelteilen

Man wiegt z. B. 10 gleiche Teile; die Referenzstückzahl ist 10. Nun bildet die Waage automatisch das Durchschnittsgewicht je Teil. Ab jetzt werden die zu zählenden gleichen Teile sofort in Stück angezeigt. Hier gilt: Je höher die Referenzstückzahl, desto größer die Zählgenauigkeit.

Schutzart IP

Je höher die Nummer, desto weniger dringt Schmutz oder Feuchtigkeit in ein Waagengehäuse ein. IP 54 ist staub- und wasserresistent. IP 67 ist staub- und wasserdicht.

Tarieren automatisch

Beim Aufsetzten des Tara-Behälters zeigt die Waage sofort Null. Spart Zeit.

Tara ist subtraktiv

d. h. der verfügbare Wägebereich wird um die Tara verkleinert. Beispiel: Wägebereich einer Waage Max 6000 g, Tara (=Behälter) 470 g; verfügbarer Wägebereich 5530 g.

Windschutz

Notwendig bei Waagen mit Ablesung d<= 1 mg; um störende Luftbewegungen fernzuhalten.

Wägen mit Toleranzbereich

Obere und untere Grenzwerte werden individuell programmiert. Grenzwerteingabe in Gramm, Stück oder % üblich. Bei Toleranzkontrollen wie Dosieren, Portionieren oder Sortieren zeigt die Waage die Über- oder Unterschreitung der Grenzwerte an.

Wägebereich Max

Arbeitsbereich der Waage. Die Waage ist bis zum angegebenen Gewichtswert als obere Grenze belastbar.

Zweibereichswaage

Der gesamte Wägebereich einer Waage beginnt mit Ablesbarkeit d1. Nach Verlassen des Feinbereichs ist die Ablesbarkeit d2.

Zulässige Umgebungstemperatur

Bei Über- bzw. Unterschreitung sind Messfehler möglich. Sie ist bei eichfähigen Waagen auf dem Kennzeichnungsschild angegeben.

Zertifikat

Siehe unter Kalibrierschein.

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